Sachkunde.

Die Hundeschule canis intellectus ist als sachverständige Stelle im Sinne des Landeshundegesetzes NRW anerkannt und  durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zur Abnahme und Erteilung von Sachkundenachweisen berechtigt.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz. Danach ist zur Haltung von Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde der Nachweis der Sachkunde zwingend vorgeschrieben.

Bei uns können Sie den Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen nach §10 und für große Hunde nach § 11 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) erhalten. Als groß gelten alle Hunde, die mindestens 20 kg schwer sind und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen.

Und so funktioniert es: Sie vereinbaren mit uns einen Termin an dem Sie aus den amtlichen Fragebögen mit je fünf Fragen von uns sechs nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Bögen vorgelegt bekommen, die Sie ausfüllen. Wir überprüfen Ihre Antworten und werten sie aus. Anschließend bespricht der Hundetrainer und Sachverständige David Weth mit Ihnen das Ergebnis Ihres Tests und führt ein ergänzendes Gespräch zu Ihrer Sachkunde. Ergibt sich daraus Ihre Sachkunde, stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Sollten Zweifel an Ihrer Sachkunde bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen.

Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW kann nur beim Amtstierarzt erworben werden. Weitere Informationen bekommen Sie direkt in unserer Hundeschule.



Experten-Team der AkteHund - Redaktion

... Infos hier

Nero erhält Maulkorb- und Leinenbefreiung

... Infos hier

Neuer Sommerkurs "Fährtenarbeit" im August

... Infos hier

Infos:

ständig neue Welpenkurse

... Infos hier

Sachkundenachweis zur Vorlage bei der Stadtverwaltung

... Infos hier